Mitglied im VAT

Verein statt Firma

Um die Fahrzeuge des VAT nutzen zu können, müssen Sie vorher Mitglied werden. Im Gegensatz zu anderen Carsharing-Anbietern, die Sie vor allem in größeren Städten finden, ist der VAT ein Verein und keine Firma. Das hat für alle, die mitmachen, viele Vorteile.

Vorteile

Beim VAT sind Sie nicht Kunde, sondern Mitglied – eine(r) von uns!

Wir wollen keinen Gewinn machen, sondern günstiges Carsharing anbieten; deshalb ist Carsharing bei uns kostengünstiger als bei vielen anderen.

Bei uns läuft vieles ehrenamtlich, wodurch wir zum Einen vieles machen können, was sonst nicht bezahlbar wäre und was zum Anderen die Kosten senkt.

Wir helfen uns gegenseitig und brauchen keine Hotline. Deshalb gibt es keine Monats- oder Jahresgebühr für den Support.

Sie können das Carsharing aktiv mitgestalten – durch Ideen, Engagement, tatkräftige Hilfe und gute Laune.

Mitglied werden

Der erste Schritt

Als Erstes nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Dafür gibt es viele Wege:

Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Bei dieser Gelegenheit können Sie alle Fragen stellen, die für Sie noch offen sind. Zuständig für die Aufnahme und die Betreuung von Mitgliedern ist Vorstand Walter Reimer. Er wird unterstützt von Verena Aistermann.

Einer von beiden wird mit Ihnen einen Aufnahme- und Informationstermin in unserer Geschäftstelle ‒ in Baldham, Schwalbenstr. 7a ‒ vereinbaren. Danach wissen Sie alles, um unsere Fahrzeuge und MVV-Fahrkarten nutzen zu können.

Bereits ab diesem Termin stehen Ihnen alle Angebote der Autoteiler zur Verfügung.

Warum Verein?

Ohne Regeln geht’s nicht

Machen Sie sich bitte keine falschen Vorstellungen vom Verein, bevor Sie uns erlebt haben. Der VAT e.V. ist nicht unbedingt typisch: Wir treffen uns nicht jede Woche (auch nicht jeden Monat), es gibt keine Pflichttermine oder gar einen Gruppenzwang.

Der Verein ist erforderlich, weil wir einen rechtlichen Rahmen benötigen. Autos sind teuere Gegenstände, bei deren gemeinschaftlicher Nutzung Kosten anfallen. Deshalb muss es Regeln geben, an die sich alle halten müssen. Als ordentliches Mitglied erklären Sie sich mit den in der Nutzungsordnung festgelegten Regeln einverstanden. Deshalb können nur Mitglieder die Autos des VAT e.V. nutzen.

Mitglieder werben Mitglieder

Weitererzählen und Begeistern

Zum 25. Jahr des Bestehens der Vaterstettener Auto-Teiler e.V. gewährt der Verein allen Mitgliedern, die weitere Mitglieder werben, eine Gutschrift in Höhe von 25 Euro für jedes geworbene Mitglied.

Wer kann Mitglied werden?

Personen oder ganzer Haushalt

Um selbst am Carsharing teilzunehmen und VAT-Fahrzeuge nutzen zu können, muss man Mitglied im Vaterstettener Auto-Teiler e.V. (VAT) sein. Mitglied werden können

  • Einzelpersonen
  • Haushalte
  • juristische Personen.

Beim Haushalt können sich alle Personen, die dauerhaft im Haushalt leben, als Fahrberechtigte eintragen lassen. Fahrberechtigt können auch Führerscheinneulinge (ab 18 oder mit begleitetem Fahren) sein.

Bei einer juristischen Person (Verein, Unternehmen, Körperschaften etc.), werden bis zu 5 natürliche Personen (Mitglieder, Mitarbeiter o.ä.) benannt, die als Nutzer eingetragen werden. Sondervereinbarungen im Einzefall sind möglich.

Einlage und Aufnahmebeitrag (siehe Preise) fallen für jedes Mitglied, egal ob Einzelperson, Haushalt oder juristische Person, nur einmal an. Im Gegenzug hat jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung auch nur eine Stimme und erhält nur eine Abrechnung.

Alle Nutzer müssen dem VAT gegenüber nachweisen, dass sie in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und die Nutzungsordnung unterschreiben.

Statistik

Mehr Eintritte als Austritte

Der beste Beweis dafür, dass es sich lohnt, bei uns Mitglied zu werden, zeigt der Blick auf die Mitgliederentwicklung. Die Mitgliederzahl steigt kontinuierlich an. Jahr für Jahr übertreffen die Eintritte die Austritte. Häufigste Ursache für einen Austritt ist der Wegzug aus Vaterstetten.

Menü